Informationen für Erwachsene
Was kann ich tun, wenn...
... ich beichten möchte?
Feste Beichtzeiten im Beichtstuhl sind in Gronau jeden Freitag von 16.20 Uhr bis 17.45 Uhr vor der Abendmesse. In der Advents- und Fastenzeit werden zusätzliche Termine angeboten, die Sie bitte dem Wochenzettel und Aushängen entnehmen mögen.
Für ein persönliches Beichtgespräch stehen Ihnen unsere Priester gerne zur Verfügung. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
... ich die Krankensalbung empfangen möchte?
Katholiken, die ernsthaft erkrankt sind, vor einer Operation stehen oder schwer unter den Gebrechlichkeiten des Alters leiden, können die Krankensalbung empfangen. Dieses Sakrament ist nicht nur für Sterbende! Gott hilft dem Kranken in seiner Schwäche, sei es zur Genesung, sei es zu einem guten Tod – wie es für ihn bestimmt ist – in jedem Fall zum Heil. Wer schon gestorben ist, braucht das Sakrament nicht mehr: Gott kümmert sich schon in ganz anderer Weise um ihn.
Melden Sie sich im Pfarrbüro oder direkt bei unserem ÜPE-Team. Aber warten Sie möglichst nicht bis zum letzten Moment!
... ich in die katholische Kirche aufgenommen werden möchte?
Wer als Erwachsener katholisch werden will, möge sich bitte beim Pfarrer melden.
Wer noch nicht getauft ist, wird eine ca. einjährige Vorbereitungszeit durchlaufen. In der Regel findet die Taufe dann in der Osternacht statt.
Wer schon in einer anderen Konfession getauft ist, wird durch eine Reihe von Gesprächen über mehrere Monate in die Besonderheiten des katholischen Glaubens eingeführt. Am Ende empfängt der Kandidat das Sakrament der Firmung und wird so in die katholische Kirche eingegliedert.
Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist und zurückkehren möchte, wird in der Regel nach einem Gespräch kurzfristig wieder aufgenommen. Dies geschieht im Rahmen eines kleinen Ritus, an dem außer zwei Zeugen niemand teilzunehmen braucht.
... mein Kind getauft werden soll?
Nehmen Sie Kontakt zu unserem Pfarrbüro in Gronau auf. Unsere Pfarrsekretärin wird alles Weitere mit Ihnen besprechen.
Vorraussetzung für die Übernahme des Patenamtes ist die Mitgliedschaft in der Kirche. Dies weisen die Paten mit einem Patenschein nach, den sie in den Wohnsitzpfarrämtern beantragen können. Idealerweise sollte es einen katholischen Paten geben. Ist dies nicht möglich, kann die Patenschaft auch ein evangelischer Christ übernehemen.
... mein Kind auf die Erstkommunion vorbereitet werden soll?
Jedes Jahr im Frühling feiern wir die Erstkommunion. Es hängt von der Anzahl der Kinder ab, ob dies in Gronau, Elze oder Lauenstein geschieht. Nach Ostern werden alle Familien angeschrieben, deren Kind nach den Sommerferien die 3. Klasse besuchen wird, und zum Elternabend eingeladen. Sollte Ihr Kind noch nicht dazugehören, Sie aber möchten, dass Ihr Kind in diesem Jahr schon an der Vorbereitung teilnimmt, melden Sie sich bitte im Gronauer Pfarrbüro.
... mein Kind auf die Firmung vorbereitet werden soll?
Mit dem Sakrament der Firmung empfängt ein getaufter Christ die Gabe des Heiligen Geistes. Er wird so zu einem vollwertigen und mündigen Mitglied der katholischen Kirche.
Normalerweise kommt alle zwei Jahre der Bischof oder ein Weihbischof in unsere Gemeinde, um die Firmung zu spenden. Alle Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt mindestens 16 Jahre alt sind, werden ca. ein Jahr vorher angeschrieben, damit sie sich für die Vorbereitung anmelden können.
Der nächste Firmtermin ist für November 2024 vorgesehen.
... ich kirchlich heiraten möchte?
Nach katholischem Verständnis wird die Ehe nicht auf dem Standesamt, sondern in der Kirche geschlossen. Dafür sind einige Formalitäten zu erledigen. Melden Sie sich bitte möglichst ein halbes Jahr vorher beim Pfarrer. Er – oder ein anderer Geistlicher, der die Trauung feiert – wird sich mindestens zweimal mit Ihnen treffen. Beim ersten Mal geht es um die Ehe im Allgemeinen, beim zweiten Mal um den Ablauf und die Gestaltung Ihrer Hochzeit.
Katholiken, die einen Partner, der nicht katholisch ist, in der evangelischen Kirche oder nur standesamtlich heiraten möchten, können dazu eine Erlaubnis bekommen, so dass ihre Ehe auch in der katholischen Kirche als gültig betrachtet wird. Auch dafür melden Sie sich bitte rechtzeitig!
Wenn Sie geschieden sind, kann es womöglich eine erneute Eheschließung mit katholischem Segen nicht geben. Fragen Sie trotzdem beim Pfarrer nach und schildern Sie Ihren Fall. Nicht selten ist die erste Ehe nach katholischen Maßstäben ungültig.
... wir unser Ehejubiläum feiern möchten?
Es ist durchaus üblich, das Silberne, Goldene oder gar Diamantene Hochzeitsjubiläum mit einem Gottesdienst zu feiern. Rufen Sie in unserem Pfarrbüro an und vereinbaren Sie einen Termin!
...wenn jemand stirbt?
Wenn ein Priester zu einem Sterbenden kommen soll, können Sie zu jeder Zeit anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter "Ansprechpartner".
... wenn jemand gestorben ist?
Im Todesfall ist heutzutage normalerweise das Bestattungsunternehmen die erste Kontaktadresse. Dieses setzt sich dann wegen der Trauerfeier mit dem Pfarrer in Verbindung. Der Pfarrer oder ein anderer Geistlicher, der die Trauerfeier hält, meldet sich bei Ihnen wegen eines Besuchstermins. Im Fall einer Urnenbeisetzung wird entweder die Trauerfeier vor der Einäscherung oder die Beisetzung der Urne von einem Geistlichen begleitet.
Sexueller Missbrauch
Informationen zum Schutzkonzept
Entsprechend der Präventionsordnung des Bistums Hildesheim und der Vorgabe durch die Präventionsbeauftragte Frau Menkhaus-Vollmer hat eine Arbeitsgruppe ein Institutionelles Schutzkonzept für unsere Kirchengemeinde erarbeitet.
Es dient dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt in unserer Pfarrgemeinde.
Wir legen Wert auf eine fehleroffene Kultur und schaffen gleichzeitig die Möglichkeit, Kritik und Unzufriedenheit sowie Wünsche zu äußern bis hin zu einer offiziellen Beschwerde.
Wir sind an einer zeitnahen und einvernehmlichen Klärung Ihrer Anliegen interessiert und setzen auf das Miteinander von Eltern und Mitarbeitenden.
Im Anschluss finden Sie eine Liste verschiedener kirchlicher und nichtkirchlicher Einrichtungen und unabhängiger Anlauf- und Beschwerdestellen für Menschen, die Entlastung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, die eine Vermutung haben, die unsicher sind und Fragen zu diesem Thema stellen möchten. Jedes Gespräch bleibt vertraulich. Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
Was muss ich tun, wenn ich eine Vermutung oder einen Verdacht habe?
Gibt es Anlass zur Beschwerde, halten wir zunächst das Gespräch mit dem Gruppenleiter oder der betreffenden Gruppe für angezeigt.
Melden Sie sich umgehend!
- Wenn Sie selbst oder Ihr Kind von körperlichen, seelischen oder sexualisierten Übergriffen innerhalb unserer Kirchengemeinde direkt oder indirekt betroffen sind.
- Wenn Sie Kenntnis erhalten von einem solchen Übergriff.
- Bei allen Situationen innerhalb unserer Räume oder während kirchlicher Aktionen, bei denen Sie ein ungutes Gefühl haben.
Die Präventionsfachkraft unserer Kirchengemeinde steht als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie können sich auch an andere interne oder externe Ansprechpartner wenden.
Unser oberstes Ziel ist, mögliche Opfer zu schützen und eine Klärung der Beschwerde zu erreichen!
Was ist zu tun, wenn Sie eine Vermutung oder einen Verdacht haben?
- Bitte notieren Sie sich!
- Folgende Fragen sollen Sie dabei unterstützen, Ihre Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Es sollte eine genaue Dokumentation des Verhaltens und der Beobachtung, die zur Vermutung oder zum Verdacht führt, enthalten.
- Notieren Sie nur Fakten, keine eigene Wertung!
- Wer hat etwas beobachtet?
- Um welches Kind/Jugendlichen geht es?
- Welche Gruppe?
- Was ist passiert?
- Wann - Datum - Uhrzeit wo ist es passiert?
- Wer war mit betroffen?
- Mit wem wurde bisher darüber gesprochen? Sonstige Anmerkungen
Unsere Präventionsbeauftragte
Ann-Kristin Hachfeld
05153/403194
Mobil 0177 21 48 858
eMail: ann-kristinahlborn@web.de
Ansprechpartner des Bistums
Unabhängige Ansprechpersonen
Sie sind vom Bischof beauftragt, aber nicht im kirchlichen Dienst und arbeiten gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst vom 25.04.2020.
- Dr. Angelika Kramer Fachärztin für Anästhesie und Spezielle Schmerztherapie
Domhof 10-11, 31134 Hildesheim
Tel. 05121 35567
Mobil 0162 9633391
dr.a.kramer@web.de - Michaela Siano Diplom-Psychologin Beratungsstelle Rückenwind - gegen sexuellen Missbrauch Kirchstr. 2, 38350 Helmstedt
Tel. 05351 424398
rueckenwind-he@t-online.de
Nichtkirchliche Beratungsstellen
- Polizei Präventionsteam Schützenwiese
31134 Hildesheim
Tel. 05121/939-107
www.kinderschutz-niedersachsen.de - Online-Beratung Online-Beratungsangebot für das gesamte Bistum Hildesheim unter: www.eheberatung-goettingen.de
- Kinder - und Jugendtelefon
Tel. 116111 anonym und kostenlos vom Handy und Festnetz Mo-Sa von 14 -20 Uhr - Kinderschutzbund Ortsverein Hameln e.V.
Fischbecker Str. 50, 31785 Hameln
Tel. 05151/94 25 71
ksb.hameln@web.de www.kinderschutzbund-hameln.de - Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Gronau e.V
Junkernstraße 7, 31028 Gronau
Tel. 05182/908053
info@dksb-gronau-leine.de
www.dksb-gronau-leine.de - Wildrose Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V.
Andreasplatz 5, 31134 Hildesheim
Tel.05121/402006
Beratungsstelle-Wildrose@web.de www.wildrose-hildesheim.de